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FörderungenDie Firma Roll-tech informiert über verschiedene Fördermöglichkeiten

Verschiedene Bundesländer, Städte, Kreise und Energieanbieter fördern unabhängig voneinander den Kauf von (elektrischen) Lastenrädern für den Personen- oder Warentransport. Wer berechtigt ist, solch eine Förderung zu erhalten, variiert pro Förderprogramm und ist in den nachfolgenden Förderrichtlinien aufgeführt.

Gerne beraten wir Sie rund um das Thema Lastenradförderung und erstellen das für den Antrag benötigte Angebot für Sie.

Vereinbaren Sie unter der Rufnummer  02801/ 98 39 30  einen Termin oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die Firma Roll-tech Reineke übernimmt keine Verantwortung für Vollständigkeit oder Abweichung.

Unser Öffnungszeiten:

Mo:
09:30 - 12:30, 15:00 - 18:00
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Lastenradförderung des Bundes

Die BAFA Förderung Lastenfahrrad beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, Maximal 2.500 € pro E-Lastenfahrrad. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate und die Nutzlast muss mindestens 120 kg sein. Für die BAFA-Föderung dürfen keine Sitzbänke und Sicherheitsgurte Teil der Ausstattung sein.

Antragsberechtigt für eine Förderung sind: 

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen und öffentliche Körperschaften 
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Quelle: https://www.bafa.de

Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrräder

Lastenradförderung des Landes NRW

Die NRW-Förderung Lastenfahrrad beträgt 30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, Maximal 2.100 € pro E-Lastenfahrrad. Lastenfahrräder ohne elektrische Antriebsunterstützung werden pauschal mit 500€ gefördert. Die Nutzlast muss mindestens 70 kg sein. Die Förderung gilt zunächst bis zum 31.12.23.

Antragsberechtigt für eine Förderung sind: 

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen und öffentliche Körperschaften 
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Quelle: https://www.elektromobilitaet.nrw

Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrräder Antrag auf Förderung von Lastenfahrräder

Kommunale Förderungen von Lastenfahrräder

Die kommunalen Förderungen sind nicht besonders geregelt, für alle frei zugänglich mit Wohnsitz im entsprechenden Verwaltungsbereich. Der Antrag wird meist über die städtische Verwaltung unbürokratisch erledigt. Ein Angebot des passenden Lastenfahrrades wird grundsätzlich benötigt. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des richtigen Lastenfahrrades. Alle nahliegenden Förderprogramme haben wir für Sie hier aufgelistet, weitere finden Sie unter https://cargobike.jetzt.

 

Haltern am See

Förderung: Max. 1000€ für private Cargobikes, max. 100€ für Fahrrad-Lastenanhänger

Von wem: Stadt Haltern am See

Dauer: Ab dem 21.03.2022 bis Förderbudget erschöpft ist

Weitere Informationen

 

Kevelaer

Förderung: Bis 300 / 500 € für private Lastenräder ohne / mit E-Antrieb. Bis 100 € für Lastenanhänger.

Von wem: Wallfahrtsstadt Kevelaer

Dauer: Januar 2022 bis auf weiteres

Weitere Informationen

 

Nettetal

Förderung: 300 / 500 € für private Lastenräder ohne / mit E-Antrieb. 100 Euro für private Lastenanhänger

Von wem: Stadt Nettetal

Dauer: 1. Februar bis 31. Dezember 2022 bzw. bis Förderbudget erschöpft.

Weitere Informationen

 

Straelen

Förderung: Bis 500 / 300 € für private und gewerbliche Cargobikes mit/ohne Pedelec E-Antrieb, keine Auskunft bezüglich Leasing

Von wem: Stadt Straelen

Dauer: Seit Februar 2020, bis Förderbudget von 10.000 aufgebraucht

Weitere Informationen

 

Rhede

Förderung: Max. 750€ für Cargobikes mit und ohne E-Antrieb, gekauft im stationären Einzelhandel in der Umgebung. Max. 100€ für Lastenanhänger

Von wem: Stadt Rhede

Dauer: Seit 15.04.2022 bis Förderbudget erschöpft ist

Weitere Informationen

 

Rheurdt

Förderung: Bis 250/500 € für gebrauchte/neuwertige private Cargobikes mit und ohne E-Antrieb

Von wem: Gemeinde Rheurdt

Dauer: Seit März 2021 solange Förderbudget vorhanden

 

Wachtendonk

Förderung: Max 400 € für Cargobikes mit und ohne Pedelec E-Antrieb, max. 100 € für Lastenanhänger

Von wem: Gemeinde Wachtendonk

Dauer: Ab 1.1.2021, jährliches Förderbudget von 5.000 €

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